Impressum ohne Privatadresse: Was geht und was nicht?
Der Wunsch ist verständlich: Ein geschäftlicher Online-Auftritt soll erreichbar und transparent sein, ohne dass die eigene Wohnung dauerhaft in Suchmaschinen, Verzeichnissen und Screenshots auftaucht. Ein Impressum ohne Privatadresse kann möglich sein, wenn eine andere geeignete Anschrift tatsächlich zur Verfügung steht. Eine Fantasie- oder reine Weiterleitungsadresse ist dagegen keine saubere Lösung.

Die Privatadresse ist nicht als solche vorgeschrieben
§ 5 DDG verlangt nicht ausdrücklich „die Wohnadresse“. Verlangt wird die Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist. Wer also einen echten, geeigneten Geschäftsstandort besitzt, muss nicht zusätzlich seine private Wohnung veröffentlichen.
Problematisch wird es bei Solo-Selbstständigen, die ausschließlich von zu Hause arbeiten und keine andere geeignete geschäftliche Anschrift haben. Dann lässt sich die Frage nicht durch Weglassen lösen.
Was nicht funktioniert
Ein Postfach ersetzt die erforderliche Anschrift nicht. Auch eine Adresse, zu der keinerlei tatsächliche organisatorische Beziehung besteht, sollte nicht einfach als Impressumsanschrift eingesetzt werden. Gleiches gilt für Adressen, bei denen wichtige Schreiben praktisch nicht zuverlässig ankommen.
Welche Wege grundsätzlich denkbar sind
Je nach Situation kommen eigene Geschäftsräume, ein tatsächlich genutzter Arbeitsplatz mit geeigneter Anschrift oder ein professionell betreuter Adressservice in Betracht. Bei c/o-Lösungen muss geprüft werden, ob sie für den konkreten Auftritt geeignet sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wer in einem regulierten Beruf arbeitet oder eine Gesellschaft mit besonderen Registerpflichten führt, braucht zusätzlich eine gesonderte Prüfung. Ein Adressservice kann nicht jeden gesetzlichen Sitz oder jede behördliche Anforderung ersetzen.
Öffentliche Adresse und interne Stammdaten sind zwei verschiedene Dinge
Auch wenn eine andere Anschrift öffentlich im Impressum verwendet werden kann, können Behörden, Banken, Versicherer oder Vertragspartner weiterhin die private Wohnanschrift oder den gesetzlichen Sitz benötigen. Adressschutz bedeutet daher nicht, die eigene Adresse überall zu „verstecken“, sondern die öffentliche Sichtbarkeit dort zu reduzieren, wo eine geeignete Alternative rechtlich zulässig ist.
Vor Veröffentlichung immer den Zweck klären
Die gleiche Adresse kann für eine Website, eine Rechnung, einen Registereintrag oder ein Gerichtsverfahren unterschiedlichen Anforderungen unterliegen. Deshalb ist es sinnvoll, zuerst den Zweck zu bestimmen und erst dann die Anschrift auszuwählen.
Häufige Fragen
Kann ich meine Adresse einfach aus dem Impressum löschen?
Wenn eine Impressumspflicht besteht, nein. Stattdessen muss eine geeignete Anschrift angegeben werden.
Brauche ich für jede Plattform eine andere Adresse?
Nicht zwingend. Wenn mehrere Auftritte demselben Anbieter zugeordnet sind, kann dieselbe geeignete Anschrift verwendbar sein. Die konkrete Konstellation sollte geprüft werden.
Quellen und weiterführende Hinweise
Adressschutz nicht nur lesen, sondern sauber einrichten
Imprego prüft die vorgesehene Nutzung und schaltet eine c/o-Anschrift erst nach dem vorgesehenen Freigabeprozess frei.


