Die Vollmacht umfasst ausdrücklich die Entgegennahme gewöhnlicher Briefpost, Einschreiben, Behördenpost, gerichtlicher Schriftstücke sowie sonstiger förmlich zuzustellender Schriftstücke, soweit eine Zustellung an einen rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter gesetzlich zulässig ist. IMPREGO wird insoweit als Empfangs- und Zustellungsbevollmächtigter bestellt. Besondere gesetzliche Form-, Vorlage- und Nachweiserfordernisse bleiben unberührt. Die Vollmacht gilt ausschließlich für Sendungen, die an die vereinbarte IMPREGO-c/o-Anschrift gerichtet sind. Private Post an die persönliche Wohn- oder Meldeanschrift ist nicht Gegenstand der Vollmacht. Die Vollmacht gilt bis zu ihrem Widerruf; der Widerruf wird gegenüber IMPREGO mit Zugang umgesetzt.
Sobald eine an die vereinbarte IMPREGO-c/o-Anschrift gerichtete Sendung im Rahmen der Posteingangsbearbeitung erfasst und eindeutig zugeordnet ist, informiert IMPREGO den Kunden per E-Mail. Mit Erteilung der Vollmacht gestattet der Kunde IMPREGO, eingehende Sendungen ausschließlich zum Zweck der vertragsgemäßen Digitalisierung zu öffnen. Eine separate Einzelfreigabe für jeden Brief ist nicht erforderlich. Die Digitalisierung und digitale Bereitstellung erfolgen im gebuchten Bearbeitungsrhythmus: Basis an 1 Bearbeitungstag pro Woche, Komfort an 3 Bearbeitungstagen pro Woche und Plus an 5 Bearbeitungstagen pro Woche. Die konkreten Bearbeitungstage werden im Rahmen der Freischaltung mitgeteilt beziehungsweise vereinbart. Die Digitalisierung der eingehenden Briefpost ist im Paketpreis enthalten. Eine inhaltliche Prüfung, rechtliche Bewertung oder Fristenkontrolle erfolgt nicht. Auf Wunsch kann das Original postalisch weitergeleitet werden. Soll ein Original ungeöffnet bleiben, muss IMPREGO diese Weisung vor der planmäßigen Digitalisierung erhalten haben. Für die Originalweiterleitung gelten das vereinbarte Bearbeitungsentgelt sowie die tatsächlich entstehenden Porto- und Versandkosten.
Der IMPREGO-Adressschutz und die Berechtigung zur Nutzung der IMPREGO-c/o-Anschrift setzen eine wirksame Vollmacht, die Prüfung des vorgesehenen Einsatzes und die ausdrückliche Freigabe durch IMPREGO voraus. Eine Buchung oder Zahlung allein berechtigt nicht zur Nutzung der Anschrift. Wird die Vollmacht nicht erteilt oder widerrufen, endet die Berechtigung zur Nutzung der IMPREGO-c/o-Anschrift. Besteht für die betreffende Webseite eine Impressumspflicht und wird nicht gleichzeitig eine andere geeignete Anschrift mitgeteilt, kann die Webseite nicht mit dem bisherigen IMPREGO-Impressum öffentlich weiterbetrieben werden und muss bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Impressums deaktiviert werden.